2do Gründung

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die Genehmigung für Cannabis Social Clubs zu erhalten?

Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf ist es nach der Gründung und Eintragung des Vereins erforderlich, eine zusätzliche Genehmigung zu beantragen. Im Verlauf des Verwaltungsverfahrens zur Erteilung der Genehmigung müssen die folgenden Nachweise gemäß dem gegenwärtigen Gesetzentwurf erbracht werden:

- Das Eintragungsdatum und das Vereinsregister der Anbauvereinigung.
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse und elektronische Kontaktinformationen der im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragenen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Anbauvereinigung.
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse und elektronische Kontaktinformationen aller Personen, die in der Anbauvereinigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Zugang zu Cannabis oder Vermehrungsmaterial haben.
- Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung für jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, das im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist, sowie für jede andere bevollmächtigte Person der Anbauvereinigung.
- Angaben zur Lage der Räumlichkeiten und Grundstücke der Anbauvereinigung, einschließlich Ort, Straße und Hausnummer, sowie Angaben zur Lage und Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser.
- Prognostizierte Mengen an Cannabis in Gramm, aufgeschlüsselt nach Darreichungsformen pro Jahr.
- Präsentation der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen gemäß § 17.
- Benennung von Personen mit spezifischen Beratungs- und Präventionskenntnissen gemäß § 20 Absatz 1 für Jugendschutz sowie Sucht- und Präventionsaspekte.
- Ausarbeitung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts gemäß § 20 Absatz 3.
- Vorlage der Satzung der Anbauvereinigung.