FAQ

Was versteht man unter CSCs und wie funktionieren sie?

Ein Cannabis Social Club ist ein Konzept, das im Jahr 2005 von der paneuropäischen Organisation ENCOD vorgeschlagen wurde, um eine legale Möglichkeit für den Anbau und die Verteilung von Hanf als Rauschmittel an erwachsene Personen zu schaffen. Die Ausrichtung von CSCs zielt nicht auf Gewinn ab, der Preis deckt lediglich die Selbstkosten. Die Art und das Ausmaß der Mitgliederbeteiligung am Anbau von Cannabis können stark variieren. Von kleinen Clubs mit wenigen Mitgliedern, die eigenständig Anbau, Ernte, Trocknung und Verarbeitung des Cannabis durchführen, bis hin zu großen Clubs mit vielen Mitgliedern, die Fachleute wie professionelle Gärtner für die Cannabisproduktion beschäftigen.

Ein Cannabis Social Club ist ein gemeinnütziger Verein, der den organisierten, gemeinschaftlichen Anbau einer begrenzten Menge Cannabis ermöglicht, um den persönlichen Bedarf der erwachsenen Clubmitglieder zu decken.

Wann tritt die Cannabislegalisierung in Kraft?

Die Legalisierung von Cannabis wird erst wirksam, sobald das entsprechende Gesetz gültig wird. Derzeit befindet sich das Gesetz noch in den frühen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens. Zurzeit bleibt jeglicher Besitz von Cannabis verboten und unterliegt strafrechtlicher Verfolgung.

Soll eine vollständige Legalisierung von Anbau, Besitz und Konsum erfolgen?

Nein, es wird keine umfassende Aufhebung des Verbots angestrebt. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf bleibt das Verbot teilweise bestehen. In einer ersten Phase sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf straffrei bleibt. Zusätzlich sollen der Anbau und die Abgabe über gemeinnützige Vereine (sogenannte "Cannabis Social Clubs" oder im Gesetz als "Anbauvereinigungen" bezeichnet) ermöglicht werden. Des Weiteren soll der private Anbau von bis zu drei weiblichen blühenden Cannabispflanzen erlaubt sein.

Ist es gemäß dem derzeitigen Gesetzesentwurf ausschließlich gestattet, Cannabis neben dem persönlichen Anbau ausschließlich über Cannabis Social Clubs anzubauen und zu verteilen?

Ja, das ist die aktuelle Intention des Gesetzesentwurfs. Als zweite Phase sollen auch Modellregionen eingeführt werden, in denen der Vertrieb durch lizenzierte Fachgeschäfte möglich sein wird. Die erste Phase des Gesetzesentwurfs sieht lediglich den individuellen Eigenanbau (bis zu drei Pflanzen) sowie die Nutzung von Cannabis Social Clubs oder Anbauvereinigungen vor.

An wen ist es gestattet, dass Cannabis Social Clubs Cannabis verteilen?

Cannabis Social Clubs sind ausschließlich befugt, Cannabis an ihre Mitglieder für den persönlichen Freizeitgebrauch und ohne medizinischen Hintergrund abzugeben.

Welche Kosten sind für die Abgabe von Cannabis geplant?

Gemäß der aktuellen Gesetzesvorlage soll die Abgabe von Cannabis zu den Selbstkosten des jeweiligen Cannabis Social Clubs erfolgen. Eine kostenfreie Abgabe wird gemäß den vorgesehenen Regelungen nicht zulässig sein.

Was steht im Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zu den Cannabis Social Clubs?

Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums legt fest, dass die als Anbauvereinigungen bezeichneten Cannabis Clubs neben dem privaten Eigenanbau vorerst die legale Versorgung mit Cannabis ermöglichen sollen. Später soll dieses Angebot in Modellregionen durch eine zeitlich begrenzte wissenschaftliche Abgabe erweitert werden.

Einige wichtige Details im Entwurf sind:

- Die Rechtsform der Clubs soll ein eingetragener Verein (e.V.) sein.
- Eine Betriebserlaubnis von Landesbehörden wird erforderlich sein.
- Jeder Club darf höchstens 500 Mitglieder haben.
- Die monatliche Abgabemenge pro Mitglied beträgt maximal 50 Gramm, wobei die Tagesabgabemenge auf 25 Gramm begrenzt ist.
- Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, während für die Altersgruppe von 18 bis 21 - Jahren eine reduzierte monatliche Abgabemenge mit THC-Obergrenze geplant ist.
- Die Mitglieder müssen in Deutschland wohnen, Touristen sind ausgeschlossen.
- Eine Mitgliedschaft ist nur in einem Anbauverein erlaubt.
- Der Konsum von Cannabis wird im Verein, in angrenzenden Räumlichkeiten und im Umkreis von 250 Metern verboten sein.
- Die Bundesländer sollen die Abstände zwischen den Anbauvereinigungen untereinander und zu Schulen usw. festlegen.
-Die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder müssen auf "Zuverlässigkeit" überprüft werden, wobei Faktoren wie Drogenmissbrauch oder psychische Erkrankungen ausschlaggebend sein können.

Der Entwurf enthält viele weitere detaillierte Regularien, die die praktische Umsetzung komplex und kostenintensiv gestalten würden. Viele dieser Punkte wurden bereits von verschiedenen Verbänden, Experten und Politikern kritisiert. Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses noch umfassende Änderungen erfahren wird. Daher bleibt die Zukunft der Anbauvereinigungen in Deutschland trotz dieser Informationen unsicher.

Ist es erlaubt, Cannabis Clubs oder Anbauvereinigungen in Form von unregistrierten Vereinen, Genossenschaften oder GmbHs zu gründen?

Nein, das ist nicht der Fall. Der gegenwärtige Gesetzesentwurf sieht ausschließlich den eingetragenen Verein (e.V.) als die einzige akzeptierte Rechtsform für Cannabis Social Clubs vor.

Ist es möglich, dass Cannabis Social Clubs den Status der Gemeinnützigkeit erhalten?

Gemäß dem derzeitigen Gesetzentwurf ist das nicht der Fall. Der kollektive Anbau wird gemäß § 52 AO nicht als gemeinnütziger Zweck angesehen. Entsprechend erlaubt der Gesetzentwurf dem Verein ausschließlich den Zweck, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an seine Mitglieder für den persönlichen Verbrauch abzugeben.

Warum sollte ich einem Social Club beitreten, wenn ich sowieso in ein paar Monaten meine eigenen Pflanzen anbauen kann?

Es gibt diverse überzeugende Gründe, einem Social Club beizutreten, selbst wenn du in naher Zukunft deine eigenen Pflanzen anbauen kannst. Hier sind einige Vorteile:

- Gemeinschaft: Der Eintritt in einen Social Club ermöglicht es dir, Gleichgesinnte zu treffen, dich auszutauschen und neue Freundschaften zu knüpfen. Du kannst von anderen lernen, Erfahrungen teilen und soziale Kontakte pflegen.
- Zuverlässige Versorgung: Als Mitglied eines Social Clubs bist du sicher, dass deine Bedürfnisse immer gedeckt werden. Der Club kümmert sich um den Anbau und die Beschaffung von Cannabis, sodass du stets Zugang zu hochwertigen Produkten hast.
- Qualitätskontrolle: Du musst dir keine Gedanken über die Reinheit deines Cannabis machen, wenn du Teil eines Social Clubs bist. Die Clubs setzen auf strenge Qualitätskontrollen, um sicherzustellen, dass das Cannabis frei von Verunreinigungen ist.
- Fachkundige Beratung: Nicht jeder ist ein Experte in Sachen Cannabis. Als Clubmitglied hast du Zugang zu kompetenter Beratung zu Themen wie Cannabinoiden, Terpenen, Wirkungsweisen und Dosierungen.
- Politische Bedeutung: Die Mitgliedschaft in einem Social Club ist auch ein politisches Statement. Sie zeigt, dass es eine Nachfrage nach einem legalen Umfeld für den Cannabiskonsum gibt. Social Clubs tragen dazu bei, das Image von Cannabis zu verbessern und die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Wer kann Mitglied im Cannabis Social Club werden?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Anbauvereinigung oder einen Cannabis Club handelt, gelten als Voraussetzungen für die Mitgliedschaft ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Wohnsitz – oder der gewöhnliche Aufenthalt – in Deutschland. Allerdings bestehen für Mitglieder, die jünger als 21 Jahre sind, bestimmte Beschränkungen. Gemäß den Plänen ist vorgesehen, dass die Abgabe von Cannabis an Heranwachsende auf 25g pro Monat begrenzt wird. Zusätzlich ist eine Einschränkung des THC-Gehalts für diese Altersgruppe geplant.

Welche Voraussetzungen gelten für die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club?

Gemäß dem gegenwärtigen Gesetzentwurf können Personen ab einem Alter von 18 Jahren, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Mitglieder in einem Cannabis Social Club werden.

Was sind die Mitgliedschaftskosten in der Anbauvereinigung?

Cannabis Social Clubs und Anbauvereinigungen sind gemeinnützige Organisationen, die keine Gewinne erzielen dürfen. Daher sollen die Mitgliedsbeiträge lediglich die tatsächlichen Kosten der Clubs abdecken. Die genaue Höhe der Beiträge kann variieren und hängt von jedem einzelnen Cannabis-Club ab. Es ist wahrscheinlich, dass in Großstädten die Mitgliedsbeiträge etwas höher ausfallen könnten, bedingt durch höhere Mietkosten für Räumlichkeiten und Anbauflächen.

Zusätzlich zu einer möglichen Grundpauschale könnte auch die Einführung von zusätzlichen Gebühren pro erworbenem Gramm Cannabis in Erwägung gezogen werden, um die Kosten fair auf die Mitglieder zu verteilen.

Welche Begrenzungen gelten für die Mitgliederanzahl und den Mitgliedsbeitrag eines Cannabis Social Clubs?

Der gegenwärtige Gesetzesentwurf legt fest, dass der Verein höchstens 500 Mitglieder haben darf und die Mitgliedsbeiträge die Aufwendungen für den Anbau über die Mitgliedsbeiträge abdecken müssen. Hierbei ist auch die Variante einer Grundgebühr in Verbindung mit einem zusätzlichen Abgabepreis möglich, abhängig von der individuellen Menge. Zudem ist es gestattet, in nur einem einzigen Cannabis Social Club Mitglied zu sein. Die Vereinssatzung muss die Option zur Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von maximal einem Monat nach einer Mindestmitgliedsdauer von zwei Monaten vorsehen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die Genehmigung für Cannabis Social Clubs zu erhalten?

Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf ist es nach der Gründung und Eintragung des Vereins erforderlich, eine zusätzliche Genehmigung zu beantragen. Im Verlauf des Verwaltungsverfahrens zur Erteilung der Genehmigung müssen die folgenden Nachweise gemäß dem gegenwärtigen Gesetzentwurf erbracht werden:

- Das Eintragungsdatum und das Vereinsregister der Anbauvereinigung.
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse und elektronische Kontaktinformationen der im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragenen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Anbauvereinigung.
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse und elektronische Kontaktinformationen aller Personen, die in der Anbauvereinigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Zugang zu Cannabis oder Vermehrungsmaterial haben.
- Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung für jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, das im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist, sowie für jede andere bevollmächtigte Person der Anbauvereinigung.
- Angaben zur Lage der Räumlichkeiten und Grundstücke der Anbauvereinigung, einschließlich Ort, Straße und Hausnummer, sowie Angaben zur Lage und Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser.
- Prognostizierte Mengen an Cannabis in Gramm, aufgeschlüsselt nach Darreichungsformen pro Jahr.
- Präsentation der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen gemäß § 17.
- Benennung von Personen mit spezifischen Beratungs- und Präventionskenntnissen gemäß § 20 Absatz 1 für Jugendschutz sowie Sucht- und Präventionsaspekte.
- Ausarbeitung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts gemäß § 20 Absatz 3.
- Vorlage der Satzung der Anbauvereinigung.

Welche Auflagen, Verpflichtungen und Regelungen gelten für Cannabis Social Clubs?

Es bestehen klare Vorgaben und einige Restriktionen für Cannabis Clubs. Nachfolgend eine nicht erschöpfende Aufzählung wichtiger Punkte:

- Der Eintritt in Cannabisclubs ist ausschließlich für Erwachsene gestattet und erfordert strikte Alterskontrollen.
- Die Mitgliedschaft in mehreren Clubs ist untersagt.
- Externe Dritte dürfen nicht mit dem Anbau beauftragt werden.
- Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder, der Entzug der Zulassung sowie Geld- und Freiheitsstrafen.
- Der Anbau ist auf den tatsächlichen Bedarf begrenzt und unterliegt Berichts- und Dokumentationspflichten. Import und Export von Cannabis sind verboten.
- Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben. Die Anzahl der Clubs könnte an die Bevölkerungsdichte geknüpft werden.
Geerntetes Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder abgegeben werden.
- Festgelegte Qualitätsstandards gelten für den gemeinschaftlichen Eigenanbau.
- Konsum von Cannabis in den Clubräumen ist nicht gestattet.
- Ausgabe von Tabak, Alkohol und anderen Genussmitteln ist ebenfalls verboten.
- Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Prävention sind vorgesehen.
- Mindestsicherheitsmaßnahmen wie Zäune und einbruchsichere Räumlichkeiten sind notwendig, um unautorisierten Zugang zu verhindern.
- Ein generelles Werbeverbot für Cannabis und Cannabis Clubs ist geplant, wobei sachliche Informationen erlaubt bleiben.

Was bedeutet die Regelung, dass pro 10.000 Einwohner nur ein Cannabis Social Club zugelassen ist?

Gemäß dem gegenwärtigen Gesetzentwurf haben Landesregierungen die Befugnis, mittels einer Rechtsverordnung die Anzahl der Cannabis Social Clubs oder Anbauvereinigungen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auf einen Club pro 10.000 Einwohner zu beschränken. Sobald diese Obergrenze erreicht ist, werden keine weiteren Genehmigungen erteilt. Dies könnte insbesondere in Bundesländern mit einer ablehnenden Haltung zur Cannabislegalisierung (z.B. Bayern) zu Herausforderungen für potenzielle Cannabis Social Clubs führen. Dennoch wäre es derzeit nicht ratsam, präventiv Vereine zu gründen, um bei der Beantragung der Genehmigung einen Vorsprung zu haben. Denn die genauen Bedingungen für die Vereinsgründung und die Anforderungen an die Satzung sind noch nicht ausreichend klar definiert.

Sind die Mitglieder des Cannabis Social Clubs verpflichtet, den Anbau persönlich durchzuführen, oder steht es dem CSC auch frei, externe Dienstleister damit zu beauftragen?

Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf müssen entweder die Mitglieder selbst den Anbau durchführen oder es ist erlaubt, vom Verein angestellte Mitarbeiter wie beispielsweise Minijobber damit zu beauftragen. Die Einbindung externer Dritter ist laut den gegenwärtigen Bestimmungen nicht gestattet.